Die Cookie-Richtlinie
Cookies speichern Informationen auf dem Rechner des Internet-Nutzers, ohne dass sich dieser vorab selbst auf irgendeine Weise registriert oder persönliche Daten eingegeben hätte. Wenn dieser dann auf eine andere Website surft, können Auswertungssysteme die Cookies am Rechner des Internet-Nutzers auslesen und zielgerichtet eine auf seine Interessen Bezug nehmende Werbung liefern. Online-Targeting basiert auf einer Technik, die individuelle, auf den Nutzer abgestimmte Werbung, unabhängig vom Content einer Website, ermöglicht. Eine x-beliebige Werbung wird in folgenden Fällen geschaltet:
- Wenn in den Cookies keine Information hinterlegt bzw. gespeichert wird; dann ist eigentlich überhaupt kein Cookie vorhanden
- Wenn das Schreiben von Cookies über die Browsereinstellung unterbunden wird
- Wenn geschriebene Cookies bereits wieder gelöscht wurden
Cookies und personenbezogene Daten:
Cookies halten Informationen zunächst anonym und anonymisiert fest. Kommt es jedoch zu Aufzeichnungen über die letzten Besuche von Websites, kann auf persönliche Interessen und Vorlieben geschlossen werden. Die Auswertung dieser Daten kann zur Kenntnis von sensiblen Informationen über eine Person führen. Zwar weisen Cookies in der Regel eine Zahlenkombination auf, die nicht unmittelbar einen Personenbezug erkennen lassen. Über eine Verknüpfung mit User- und Passworteingaben oder mit E-Mail-Adressen ist es aber möglich, dass ein Bezug zu einer konkreten Person hergestellt werden kann. Die Verwendung von Cookies macht es möglich, die IP-Adresse des Nutzers ersichtlich und nachvollziehbar zu machen.
Aus der Cookie-Zahlenkombination können die Anzahl der Klicks auf eine bestimmte Website, eine zeitliche Einordnung oder Interessengebiete und damit insgesamt das Nutzungsverhalten eines Nutzers ersehen werden. Mit Cookies allein können keine Verbindungen zu einer bestimmten Person hergestellt werden. Dazu ist eine Verknüpfung mit weiteren Informationen erforderlich. Möglich ist jedoch, dass jemand anderer, z.B. der Provider, durch Verknüpfungen dieser Daten mit der IP-Adresse und weiteren Informationen die Identität des Betroffenen bestimmen kann.
Cookies und Zustimmung:
Aufgrund einer Änderung der EU-Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation (2009/136/EG) kam es auf europäischer Ebene zu verschärften Regelungen für Cookies. Danach dürfen Cookies nur dann eingesetzt werden, wenn der Internet-Nutzer klar und umfassend über die Datenanwendung informiert wurde und zudem seine Einwilligung dazu erteilt hat. Im Zusammenhang mit dem Setzen und Auslesen von Cookies sowie dem Einblenden zielgerichteter Werbung kommt es zu einer Verantwortung zwischen Betreibern von Werbenetzwerken und Anbietern von Online-Inhalten.
Cookies: Umsetzung in der Telekommunikationsgesetz-Novelle 2011:
Im Oktober 2011 hat der Österreichische Nationalrat sowohl die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt als auch die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Aus Sicht der Kommunikationswirtschaft ist damit ein sehr ausgewogenes Gesetz zustande gekommen. Für Österreich wurde mit diesem Beschluss die Grundlage für einen gesunden Wettbewerb und den weiteren Ausbau der IKT-Wirtschaft geschaffen.
Das Parlament hat damit die für die Werbewirtschaft wichtige Datenschutz-Regelung betreffend Cookies in dieser Telekom-Gesetz-Novelle 2011 innerstaatlich umgesetzt. Die Einwilligung des Nutzers zum Setzen und Auslesen von Cookies gilt somit über die Handhabung der entsprechenden Browsereinstellung als konkludent erteilt. Damit wird sichergestellt, dass die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch das Telekom-Gesetz nicht abgeschwächt werden. Dieser Pflicht kann für Dienste der Informationsgesellschaft durch die Aufnahme einer Datenschutzerklärung im verpflichtenden Impressum nachgekommen werden. Wenn dies technisch durchführbar ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden. Die Verwendung von personenbezogenen Daten des Betroffenen mit seiner Zustimmung ist zulässig.